Im Juli 2003 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rome II“) - KOM(2003) 427 endg - veröffentlicht, der im Juli 2005 im Europäischen Parlament einer ersten Lesung unterzogen und mit weitreichenden Änderungen angenommen wurde.