VwGH 9.9.2003, 2003/03/0095
(bekämpfter Bescheid: Telekom-Control-Kommission 10.8.1998, K 9/98-85)
Art. 5a RL 90/387/EWG idF RL 97/51/EG
Die aus Art. 5a Abs. 3 der Richtlinie 90/387 idF der Richtlinie 97/51 abgeleitete Verpflichtung des Verwaltungsgerichtshofes zur Nachprüfung kann sich [bei Beschwerden, die vor dem In-Kraft-Treten der TKG-Novelle BGBl I 2000/26 eingebracht wurden] nur auf den Schutz der dem Einzelnen vom Gemeinschaftsrecht eingeräumten materiellen Rechte, nicht aber auch auf den Schutz bloß im nationalen Recht verankerter individueller Rechte beziehen.