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ORF-Gesetz - Verbot der Cross promotion

RundfunkrechtRechtsprechungMedien und Recht 2003, 411 Heft 6 v. 20.12.2003

VfGH 8.10.2003, B 1540/02

§ 13 Abs 9 ORF-G; §§ 2, 4 PrTV-G; Art 10 EMRK

1. Das in § 13 Abs 9 ORF-G normierte Verbot der Bewerbung eigener Programme durch den ORF (Cross-Promotion) stellt eine geeignete Maßnahme zum Schutz privater Mitbewerber dar und ist daher nicht verfassungswidrig.

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