VfGH 25.6.2003, G 304/01
§ 13 Abs 8, § 36 Abs 1 Z 1 lit a ORF-G; Art 10 EMRK
1. Maßnahmen zur Ermöglichung von Pluralismus können sowohl bei den Rundfunkmedien als auch bei den Printmedien einem legitimen Ziel dienen, welches den Gesetzgeber zu Eingriffen in das gemäß Art 10 EMRK gewährleistete Recht legitimiert.