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Marktabgrenzung und -analyse nach dem neuen EU-Regulierungsrahmen

TelekommunikationsrechtDr. Ernst-Olav RuhleMedien und Recht 2003, 55 Heft 1 v. 20.2.2003

Mit dem neuen regulatorischen Rahmen, der 2002 mit fünf neuen Richtlinien verabschiedet wurde und ab Mitte 2003 zur Anwendung kommen soll, wird sich die Regulierung der (Tele-)Kommunikationsmärkte in vielen Bereichen zT grundlegend ändern. Ein davon besonders betroffener Bereich ist derjenige der Regulierung beträchtlicher Marktmacht. Der vorliegende Beitrag stellt die hierfür besonders wichtige, am 11.2.2003 von der Europäischen Kommission verabschiedete Empfehlung über die relevanten Produkt- und Dienstemärkte im Kontext des neuen Regulierungsrahmens dar.

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