OLG Wien als KartG 27.1.2003, 29 Kt 396/02-26(nicht rechtskräftig)
§ 35 Abs 1 KartG
1. Der Verkauf von Schnurlostelefonen, die für das Telefonnetz der marktbeherrschenden Verkäuferin voreingestellt sind, behindert die Mitbewerber der Verkäuferin am Markt der Festnetzsprachtelefonie missbräuchlich.