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Verkauf voreingestellter Telefone durch den Marktbeherrscher

TelekommunikationsrechtRechtsprechungDr. Karin WesselyMedien und Recht 2003, 62 Heft 1 v. 20.2.2003

OLG Wien als KartG 27.1.2003, 29 Kt 396/02-26(nicht rechtskräftig)

§ 35 Abs 1 KartG

1. Der Verkauf von Schnurlostelefonen, die für das Telefonnetz der marktbeherrschenden Verkäuferin voreingestellt sind, behindert die Mitbewerber der Verkäuferin am Markt der Festnetzsprachtelefonie missbräuchlich.

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