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Kein Verbot zukünftiger Handlungen durch das Kartellgericht

TelekommunikationsrechtRechtsprechungDr. Karin WesselyMedien und Recht 2003, 63 Heft 1 v. 20.2.2003

OGH als KOG 16.12.2002, 16 Ok 10/02
(Vorinstanzen: OLG Wien als KartG 14.6.2002, 29 Kt 554, 555/00-44) - Wintertarif

Die Untersagung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung setzt ein Fortdauern der Missbrauchshandlung zum Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz voraus. Zukünftige ähnliche Handlungen, die die Marktmacht missbrauchen, können im kartellgerichtlichen Verfahren nicht verboten werden.

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