OGH als KOG 16.12.2002, 16 Ok 10/02
(Vorinstanzen: OLG Wien als KartG 14.6.2002, 29 Kt 554, 555/00-44) - Wintertarif
Die Untersagung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung setzt ein Fortdauern der Missbrauchshandlung zum Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz voraus. Zukünftige ähnliche Handlungen, die die Marktmacht missbrauchen, können im kartellgerichtlichen Verfahren nicht verboten werden.