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Unwirksame Einwilligungsklausel zur elektronischen Direktwerbung

Datenschutzrecht Judikaturkurz & bündigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2025/283jusIT 2025, 255 Heft 6 v. 15.12.2025

VO (EU) 679/2016 : Art 4 Z 11, Art 6, Art 7

TKG 2021: § 174 Abs 3, Abs 4 Z 2

Für die elektronische Direktwerbung nach § 174 Abs 3 TKG ist eine vorab erteilte, eindeutig bestätigende Einwilligung nach Art 4 Z 11 iVm Art 7 DSGVO erforderlich; Opt-out-Modelle (hier: Nicht-Ankreuzen eines Widerspruchskästchens), in AGB versteckte Zustimmungsklauseln oder die fehlende Einschränkung auf "eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen" gem § 174 Abs 4 Z 2 TKG sind unzulässig.

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