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Hilfsorgan des Bürgermeisters ist kein Verantwortlicher

Datenschutzrecht Judikaturkurz & bündigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2025/279jusIT 2025, 254 Heft 6 v. 15.12.2025

VO (EU) 2026/679 : Art 4 Z 7

Die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadt Innsbruck handelt im Rahmen der Verwaltungsstrafverfahren lediglich als Hilfsorgan des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck und kann somit nicht als datenschutzrechtlich Verantwortlicher iSv Art 4 Z 7 DSGVO qualifiziert werden.

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