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EuGH: Kein präventiver Unterlassungsanspruch nach der DSGVO

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2025/223jusIT 2025, 197 Heft 5 v. 5.11.2025

VO (EU) 2016/679 : Art 17, 82

DSG: § 1

Die DSGVO verleiht Betroffenen keinen unmittelbaren Anspruch auf präventive Unterlassung künftiger Verstöße, wenn keine Löschung verlangt wird. Mitgliedstaaten dürfen jedoch nationale Unterlassungsansprüche vorsehen.

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