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EuGH: Begriff der personenbezogenen Daten

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2025/224jusIT 2025, 198 Heft 5 v. 5.11.2025

VO (EU) 2018/1725 : Art 4 Z 1, Art 15 Abs 1 lit d

VO (EU) 679/2016 : Art 13 Abs 1 lit e

Pseudonymisierte Stellungnahmen (mit alphanumerischem Code versehen) bleiben für den Verantwortlichen personenbezogene Daten, da dieser über die Mittel verfügt, sie einzelnen Verfassern zuzuordnen. Ihre Qualifikation hängt nicht davon ab, ob ein Empfänger (hier Deloitte) isoliert betrachtet die Identifizierung vornehmen kann.

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