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ZMR-Abfrage zu privaten Zwecken

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2025/184jusIT 2025, 160 Heft 4 v. 17.9.2025

VO (EU) 2016/679 : Art 4 Z 7

Die mitbeteiligte Stadtgemeinde ist iZm den Abfragen im Zentralen Melderegister, die von ihren Bediensteten aus persönlichem Interesse durchgeführt wurden, nicht als Verantwortliche iSv Art 4 Z 7 DSGVO anzusehen, da die Bediensteten über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung selbst entschieden haben.

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