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Nachträgliche Erfüllung der Informationspflicht

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2025/185jusIT 2025, 160 Heft 4 v. 17.9.2025

VO (EU) 2016/679 : Art 14

Die nachträgliche Erfüllung der Informationspflicht gem Art 14 DSGVO steht dem Recht des Betroffenen auf Feststellung einer Verletzung dieser Pflicht nicht entgegen, wenn die Informationen nicht zum Zeitpunkt der Erhebung bereitgestellt wurden.

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