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Keine Verwirkung bei bösgläubiger Markenanmeldung

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Thomas Rainer Schmitt/Clemens ThielejusIT 2025/165jusIT 2025, 150 Heft 4 v. 17.9.2025

RL 2008/95/EG : Art 9 Abs 1

Die fünfjährige Verwirkungsfrist gem Art 9 Abs 1 Marken-RL greift nicht, wenn die Anmeldung der jüngeren Marke bösgläubig erfolgte - selbst dann nicht, wenn der Inhaber der älteren Marke zum Zeitpunkt einer Abmahnung über die Bösgläubigkeit informiert war und eine konkrete Klagefrist setzte.

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