VO (EU) 2018/1046 : Art 149 Abs 1, Art 160, Anhang 1 Nr 16.2
Die Verwendung von Hyperlinks zur Einreichung von Unterlagen in einem Vergabeverfahren ist unzulässig, wenn die Verdingungsunterlagen eine ausdrückliche Anforderung zur Einreichung der Unterlagen über ein elektronisches System vorsehen, da dies die Unversehrtheit der Daten gefährden könnte.
