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Unzulässigkeit der Verwendung von Hyperlinks bei elektronischer Vergabe

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Thomas Rainer Schmitt/Clemens ThielejusIT 2025/164jusIT 2025, 150 Heft 4 v. 17.9.2025

VO (EU) 2018/1046 : Art 149 Abs 1, Art 160, Anhang 1 Nr 16.2

Die Verwendung von Hyperlinks zur Einreichung von Unterlagen in einem Vergabeverfahren ist unzulässig, wenn die Verdingungsunterlagen eine ausdrückliche Anforderung zur Einreichung der Unterlagen über ein elektronisches System vorsehen, da dies die Unversehrtheit der Daten gefährden könnte.

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