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BGH: Inlandsbezug bei ausländischer Homepage

IT-Recht JudikaturBGH-ReportBearbeiter: Sebastian MeyerjusIT 2025/112jusIT 2025, 94 Heft 3 v. 4.7.2025

UrhG (Deutschland): § 15 Abs 2, Abs 3 Satz 1, § 19a

Die Verletzung eines inländischen Urheberrechts durch ein Verhalten, das seinen Schwerpunkt im Ausland hat, setzt voraus, dass das Verhalten einen hinreichenden Inlandsbezug aufweist (Fortführung von BGH 16. 6. 1994, I ZR 24/92 [Folgerecht bei Auslandsbezug]; BGH 15. 2. 2007, I ZR 114/04 [Wagenfeld-Leuchte I]).

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