Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen kurzen Überblick über die Gründe für die Neuregelung (insb) der Handydaten-Auswertung, stellt die Regelungen der §§ 115f ff StPO idF des Strafprozessrechtsänderungsgesetzes 2024 (StPRÄG 2024)1 im Überblick vor und ergänzt sie um eine kurze wertende Einordnung.

