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Wettbewerbsverhältnis bei (Teil-)Substituierbarkeit der Leistungen

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens Thiele/Thomas Rainer SchmittjusIT 2025/108jusIT 2025, 92 Heft 3 v. 4.7.2025

UWG: § 14

Das Klagerecht nach § 14 UWG erfordert zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken (auch) durch "Private Enforcement" ein weites Verständnis der Aktivlegitimation. Dies entspricht auch Art 11 Abs 1 RL-UGP (RL 2005/29/EG ).Ist daher eine Substituierbarkeit der Leistungen zweier Marktteilnehmer zumindest in Teilbereichen gegeben, reicht das für die Bejahung eines abstrakten Wettbewerbsverhältnisses aus.

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