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Zum unterschiedlichen Gesamteindruck im Designrecht

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens Thiele/Thomas Rainer SchmittjusIT 2025/107jusIT 2025, 92 Heft 3 v. 4.7.2025

VO (EG) Nr 6/2002: Art 4, 8

UWG: §§ 2, 9

Die Schutzfähigkeit eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (künftig: Unionsdesigns) und die Verletzungsfrage sind grds nach denselben Prüfungskriterien zu beurteilen; nämlich danach, ob beim informierten Benutzer (im direkten Vergleich) ein anderer Gesamteindruck erweckt wird.

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