UrhG: §§ 42f, 57 Abs 2, § 85
Die Bewertung einer Äußerung, die Züchtung von "Blue-Merle"-Hundewelpen solle verboten werden, weil es sich um eine "Qualzucht" handle, als zulässige Meinungsäußerung (bei der im Rahmen des § 42f UrhG gebotenen Interessenabwägung) ist keine im Einzelfall korrekturbedürftige Fehlbeurteilung.
