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Keine abstrakte Untergrenze für immateriellen Schadenersatz

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens Thiele/Thomas Rainer SchmittjusIT 2025/105jusIT 2025, 92 Heft 3 v. 4.7.2025

UWG: § 16 Abs 2 aF

Eine abstrakte "Untergrenze", ab der jedenfalls immaterieller Schadenersatz nach § 16 Abs 2 UWG (aF) zustünde, kann nicht gezogen werden.Dass in einem Parallelverfahren gegen die Medieninhaberin der Tageszeitung aufgrund eines inhaltsgleichen Artikels der Klägerin in zweiter Instanz bereits Schadenersatz nach § 16 Abs 2 UWG rechtskräftig zugesprochen wurde, begründet per se weder eine Unvertretbarkeit der hier zu beurteilenden Entscheidung noch eine uneinheitliche Rsp iSv § 502 Abs 1 ZPO.

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