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Keine vergleichende Werbung durch Online-Vergleichsportal

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens Thiele/Thomas Rainer SchmittjusIT 2025/93jusIT 2025, 88 Heft 3 v. 4.7.2025

RL 2006/114/EG : Art 2 lit c

Der Begriff der vergleichenden Werbung ist dadurch gekennzeichnet, dass ein "Mitbewerber" oder die von ihm angebotenen Waren und Dienstleistungen erkennbar gemacht werden.Der Betreiber eines Online-Vergleichsportals für Versicherungsdienstleistungen ist kein Mitbewerber eines Versicherungsunternehmens, weil er keine Dienstleistungen anbietet, welche jene des Versicherungsunternehmens substituieren.

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