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Missbrauch marktbeherrschender Stellung bei Zugang zu "Android-Auto"

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens Thiele/Thomas Rainer SchmittjusIT 2025/92jusIT 2025, 88 Heft 3 v. 4.7.2025

AEUV: Art 102

Die Weigerung eines marktbeherrschenden Plattformanbieters, einem Drittunternehmen die Interoperabilität seiner Anwendung mit einer von einem Drittunternehmen entwickelten Anwendung zu gewährleisten, kann einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung iSv Art 102 AEUV darstellen.

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