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Rechtserhaltende Benutzung der Tagesschau-Marke

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens Thiele/Thomas Rainer SchmittjusIT 2025/94jusIT 2025, 89 Heft 3 v. 4.7.2025

VO(EU) 2017/1001: Art 18 Abs 1 UAbs 1, Art 58 Abs 1 lit a

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten unterliegen trotz ihres Programmauftrags markenrechtlichen Gebrauchsvoraussetzungen und stehen im Wettbewerb zu privaten Anbietern, sodass auch sie ihre Unionsmarke durch tatsächliche Benutzung schützen müssen.

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