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EuGH: Sendelandprinzip gilt auch für Satellitenbouquet-Anbieter

IT-Recht JudikaturUrheberrechtBearbeiter: Thomas Rainer SchmittjusIT 2023/58jusIT 2023, 139 Heft 4 v. 24.8.2023

RL 93/83/EWG : Art 1 Abs 2 lit b

UrhG: § 17b Abs 1

Ein Satellitenbouquet-Anbieter muss die Zustimmung der Inhaber:innen der betreffenden Urheberrechte und verwandten Schutzrechte für eine Handlung in Form der öffentlichen Wiedergabe über Satellit, an der er mitwirkt - entsprechend der dem betreffenden Sendeunternehmen erteilten Zustimmung - nur in dem Mitgliedstaat einholen, in dem die programmtragenden Signale in die zum Satelliten führende Kommunikationskette eingegeben werden.

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