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EuGH: Keine Privatkopie bei Deduplizierungsverfahren; keine Handlung der Wiedergabe bei Bereitstellung von Hard- und Software

IT-Recht JudikaturUrheberrechtBearbeiter: Thomas Rainer SchmittjusIT 2023/57jusIT 2023, 137 Heft 4 v. 24.8.2023

RL 2001/29/EG : Art 3 Abs 1, Art 2 iVm Art 5 Abs 2 lit b

UrhG: §§ 15, 17 Abs 1, § 18a Abs 1, § 42 Abs 4, § 76a Abs 3

Wenn der Einsatz von Deduplizierungstechnik im Rahmen eines Dienstes zum zeitversetzten Abruf von Sendungen zur Erstellung einer Kopie führt, die nicht bloß ausschließlich jenem Nutzer zur Verfügung steht, der die entsprechende Aufnahme programmiert hat, sondern zur Zugänglichkeit der Kopie für eine unbestimmte Zahl von Endnutzern, dann fällt dieser Dienst nicht unter die Privatkopieausnahme nach Art 5 Abs 2 lit b InfoSoc-RL 2001/29/EG .

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