RL 2001/29/EG : Art 2, 5 Abs 2 lit b, Abs 5
RL 2014/26/EU : Art 3 lit a, d und h
Ein System, mit dem eine Abgabe für Privatkopien vorgeschrieben wird, muss sicherstellen, dass auch Endnutzer, die Vervielfältigungsanlagen, geräte und datenträger zu Zwecken erwerben, die offensichtlich nichts mit der Anfertigung von Privatkopien zu tun haben, von der Abgabe befreit werden können.