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BGH: Auskunftspflichten Googles bei AdWords

IT-Recht JudikaturBGH-ReportBearbeiter: Sebastian MeyerjusIT 2022/88jusIT 2022, 216 Heft 6 v. 22.12.2022

MarkenG: § 19

RL 2004/48/EG : Art 8 Abs 1 und 2

Der Umfang der Auskunftspflichten von Verletzern von Kennzeichenrechten und bestimmten Dritten über die Herkunft und den Vertriebsweg von widerrechtlich gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen gem § 19 Abs 1 MarkenG beschränkt sich auf die in § 19 Abs 3 MarkenG ausdrücklich genannten Angaben. Davon wird die Angabe zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einer Werbeanzeige im Internet nicht erfasst.

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