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Marktmissbrauch durch Standardessenzielle Patente (SEP) - EuGH zum FRAND-Einwand im Patentverletzungsprozess

IT-RechtRA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)jusIT 2016/1jusIT 2016, 1 Heft 1 v. 19.2.2016

Die "patent wars" sind um eine Facette bereichert. Nach den "patent trolls"11Statt vieler Osterrieth, Patent-Trolls in Europa - braucht das Patentrecht neue Grenzen?, GRUR 2009, 540 mwN. gibt es eine spannende Entwicklung aus Deutschland zu berichten, der Bedeutung für ganz Europa zukommt. Es geht um Patente, die Teil eines Industriestandards sind. Also um Patente für Techniken, die notwendig sind, um ein Gerät herstellen und in den Verkehr bringen zu können, das nach einem bestimmten branchenüblichen technischen Standard funktioniert. Bspw ein Handy, das in 4G empfängt, eine WLAN-Station, die in 802.11n senden kann, oder ein Smartphone, das Filme aufnehmen, komprimieren und ausgeben kann. Solche Standards bauen auf komplexen technischen Vorgaben auf, die durch zahlreiche Patente (unterschiedlicher Inhaber) geschützt sein können (sog "Standardessenzielle Patente" [SEP]). Der EuGH hatte in einem viel beachteten Vorabentscheidungsersuchen aus Deutschland22LG Düsseldorf 21. 3. 2013, 4b O 104/12 (LTE-Standard) = GRUR 2013, 614 = GRUR-RR 2013, 200 (Hoppe-Jänisch) = ZTR 2013, 152; dazu Harmsen/Pearson, Der kartellrechtliche Zwangslizenzeinwand auf dem Prüfstand, IPRB 2014, 90. letztlich die Frage zu beantworten, wann sich der angebliche Patentverletzer mit dem Argument verteidigen kann, er habe einen Anspruch auf eine Lizenz des SEP zu fairen und nicht-diskriminierenden Konditionen.33Instruktiv Wittmann, Marktmissbrauch durch Inhaber standardessentieller Patente, MR-Int 2014, 52; Heinemann, Immaterialgüterrecht und Wettbewerbsrecht: Divergenz oder Konvergenz?, MRInt 2014, 85 jeweils mwN. Nunmehr liegt der Richterspruch aus Luxemburg vor. Der folgende Beitrag erörtert ihn und zeigt die Konsequenzen daraus auf.

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