Der vorliegende Beitrag setzt sich mit dem strafrechtlichen Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) auseinander. Anlass dazu bieten die Aktualität der Thematik von Verhetzungen in sozialen Netzwerken sowie die aktuelle Entscheidung des OGH zu 15 Os 75/15s, die Grundlegendes zu Strafbemessung und Doppelverwertungsverbot in diesem Zusammenhang beinhaltet. Obgleich die bezeichnete Entscheidung zur Rechtslage vor dem StRÄG 20151 erging, besitzt sie zT auch für die ab 1. 1. 2016 geltende Rechtslage Gültigkeit. Wesentliche Änderungen des Tatbestands des § 283 StGB durch das StRÄG 2015 werden im Beitrag ebenfalls behandelt.