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OGH: Zum Begriff der "falschen Daten" iSd § 147 Abs 1 Z 1 Fall 3 StGB

IT-Recht JudikaturComputerstrafrechtBearbeiter: Heidelinde Luef-Kölbl/Benjamin KollerjusIT 2015/70jusIT 2015, 179 Heft 5 v. 30.10.2015

StGB: § 74 Abs 2, §§ 146, 147 Abs 1 Z 1

Daten iSd § 147 Abs 1 Z 1 Fall 3 StGB sind zur automationsunterstützten Datenverarbeitung aufbereitete Daten, wie zB E-Mails oder Online-Eingaben durch Softwareübermittlung.Unter den Begriff der "falschen Daten" iSd § 147 Abs 1 Z 1 Fall 3 StGB fallen die zur automationsunterstützten Datenverarbeitung aufbereiteten Daten, die nicht von der Person stammen, die als Hersteller bzw Aussteller angegeben ist.

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