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OGH: Kein Übertragungsanspruch bei Namensverletzung durch ".at-Domain"; erstmals: Verwirkung von Namensrechten möglich

IT-Recht JudikaturDomainrechtBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2015/71jusIT 2015, 180 Heft 5 v. 30.10.2015

ABGB: §§ 43, 335, 1041

MSchG: § 58 Abs 1

UWG: §§ 1, 9

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