StGB: § 74 Abs 2, §§ 146, 147 Abs 1 Z 1
Daten iSd § 147 Abs 1 Z 1 Fall 3 StGB sind zur automationsunterstützten Datenverarbeitung aufbereitete Daten, wie zB E-Mails oder Online-Eingaben durch Softwareübermittlung.Unter den Begriff der "falschen Daten" iSd § 147 Abs 1 Z 1 Fall 3 StGB fallen die zur automationsunterstützten Datenverarbeitung aufbereiteten Daten, die nicht von der Person stammen, die als Hersteller bzw Aussteller angegeben ist.