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OGH: Medieninhaberschaft und "gebotene Sorgfalt" bei Facebook-Seite

IT-Recht JudikaturMedienrecht, PersönlichkeitsrechtBearbeiterin: Elisabeth StaudeggerjusIT 2015/69jusIT 2015, 178 Heft 5 v. 30.10.2015

MedienG: § 6 Abs 2 Z 3a

Private Facebook-NutzerInnen, die Dritten die Möglichkeit eröffnen, Inhalte zu posten, sind Medieninhaber und genießen als solche die medienrechtliche Privilegierung nach § 6 Abs 2 Z 3a MedienG, nur bei Verletzung der gebotenen Sorgfalt zu haften.

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