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EGMR: Haftung eines Internetportals für anonyme Beleidigungen unter bestimmten Bedingungen bestätigt

IT-Recht JudikaturMedienrecht, PersönlichkeitsrechtBearbeiter: Matthias C. KettemannjusIT 2015/68jusIT 2015, 176 Heft 5 v. 30.10.2015

EMRK: Art 8, Art 10

RL 2000/31/EG

Die Rechte und Interessen anderer und der Gesellschaft als Ganzer erlauben es den Vertragsstaaten, unter bestimmten Bedingungen Intermediäre (hier: ein Internet News-Portal) in die Haftung zu nehmen.

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