UrhG: § 42 Abs 4, § 42b
Ob digitale Speichermedien für Mobiltelefone, die es privaten Endnutzern ermöglichen, geschützte Musikstücke zu speichern, der Urheberrechtsvergütung unterliegen, ist im Zuge einer Gesamtbetrachtung zu beurteilen.UrhG: § 42 Abs 4, § 42b
Ob digitale Speichermedien für Mobiltelefone, die es privaten Endnutzern ermöglichen, geschützte Musikstücke zu speichern, der Urheberrechtsvergütung unterliegen, ist im Zuge einer Gesamtbetrachtung zu beurteilen.