Mit der DSG-Novelle 2010 wurde der Abschnitt 9a "Videoüberwachung" ins DSG 2000 eingefügt, um "Vollzugsproblemen" entgegenzuwirken. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass trotz dieser Regelung die Videoüberwachung - aufgrund der mannigfaltigen Einsatzmöglichkeiten von Kameras - rechtlich schwer zu fassen ist und nicht jeder Einsatz einer (Video-)Kamera eine Videoüberwachung iSd Abschnittes 9a darstellt.