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BGH: Pfand auf SIM-Karten und Kosten der Papierrechnung in Mobilfunk-AGB

IT-Recht JudikaturBGHBearbeiter: Sebastian MeyerjusIT 2015/25jusIT 2015, 62 Heft 2 v. 29.4.2015

BGB: § 307 Abs 1

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein "Pfand" iHv € 29,65 erhoben wird, das als "pauschalierter Schadensersatz" einbehalten wird, sofern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, ist unwirksam.

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