KSchG: § 6 Abs 3
TKG 2003: § 25 Abs 3
Die Klausel "Eine Kündigung des Kunden infolge von AGB-Änderungen gem. § 25 Abs. 3 TKG 2003 wird mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der abgeänderten AGB wirksam" ist nach Ansicht des OLG Wien intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG, da der Kunde nicht erkenne, dass die Kündigung auch schon bereits zu einem früheren Zeitpunkt wirksam sei.