RL 2000/31/EG : Art 2, Art 3, Art 12, Art 13, Art 14, Art 18
Der Begriff "Dienst der Informationsgesellschaft" iSv Art 2 lit a EC-RL 2000/31/EG umfasst auch Online-Informationsdienste, für die der Anbieter nicht von den NutzerInnen vergütet wird, sondern Einnahmen aus Werbung erzielt.