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OGH: Zur markenmäßigen Benutzung von Third-Level-Domains und zur Linkhaftung

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2011/23jusIT 2011, 49 Heft 2 v. 29.4.2011

MSchG: §§ 10, 13

UWG: §§ 1, 9

1. Eine Markenverletzung setzt Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn das beanstandete Verhalten objektiv geeignet ist, den eigenen oder fremden Wettbewerb zu fördern und nicht eine andere Zielsetzung bei objektiver Betrachtung eindeutig überwiegt.

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