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OGH: Zur Bedeutung von Top-Level-Domains

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2011/22jusIT 2011, 47 Heft 2 v. 29.4.2011

ABGB § 43

UWG: §§ 1, 9

1. Im Domainrechtsstreit nach § 43 ABGB kann der verwendeten Top-Level-Domain (TLD) eine mitprägende Wirkung des Gesamteindrucks zukommen. Maßgebend für die Beurteilung der Zuordnungsverwirrung ist stets die Verkehrsauffassung.

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