vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH: Einziehung von Festplatten nach § 26 StGB

IT-Recht JudikaturOGHBearbeiter: Clemens ThieleBearbeiter: Christian BergauerjusIT 2011/24jusIT 2011, 50 Heft 2 v. 29.4.2011

StGB: § 26 Abs 1, § 207a Abs 3

StPO idF vor 2008 § 270 Abs 4

Der von der Einziehung betroffene Gegenstand (hier: Festplatten mit mutmaßlich kinderpornografischem Material) muss insb unter Klarstellung seiner Deliktstauglichkeit unverwechselbar bezeichnet werden, und zwar auch dann, wenn das Gericht von der Möglichkeit Gebrauch macht, das Urteil gem § 270 Abs 4 StPO gekürzt auszufertigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte