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OGH: "Winzige Wiedergaben" bedürfen keiner Zustimmung des Urhebers

IT-Recht JudikaturUrheberrechtBearbeiter: Christian HandigjusIT 2010/41jusIT 2010, 96 Heft 3 v. 29.6.2010

UrhG: §§ 15, 18a

UrhG (Deutschland): § 57

1. Wer unbefugt Sprachwerke, Lichtbilder oder Filmwerke in einen Internetauftritt zum interaktiven Abruf eingliedert, verstößt gegen das Verwertungsrecht des § 18a UrhG.

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