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BGH: Urheberrechtliche Beurteilung der Nutzung sog thumbnails in Suchmaschinen

IT-Recht JudikaturInternationalBearbeiterin: Elisabeth StaudeggerjusIT 2010/42jusIT 2010, 97 Heft 3 v. 29.6.2010

UrhG (Deutschland): §§ 15, 16, 19a, 44a, 51, 97

1. Die Auflistung von Vorschaubildern (sog thumbnails; verkleinerte Abbildungen von Werken) in der Trefferliste des Suchmaschinenbetreibers erfüllt den Tatbestand der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19a dUrhG.

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