MSchG: §§ 10, 10a, 34
VO (EG) 40/04 (GMV): Art 9, 95
1. Ob der Verwender subjektiv die betriebliche Herkunft bezeichnen wollte oder mit einem solchen Verständnis rechnete, ist für die Beurteilung des kennzeichenmäßigen Gebrauchs bedeutungslos.
MSchG: §§ 10, 10a, 34
VO (EG) 40/04 (GMV): Art 9, 95
1. Ob der Verwender subjektiv die betriebliche Herkunft bezeichnen wollte oder mit einem solchen Verständnis rechnete, ist für die Beurteilung des kennzeichenmäßigen Gebrauchs bedeutungslos.