§ 1 UVG, § 2 UVG, § 3 UVG
Der Unterhaltsvorschuss ist als Kernleistung gemäß Art 29 Abs 2 Status-RL einzustufen und Personen, denen der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde, im gleichen Umfang und unter denselben Voraussetzungen wie für eigene Staatsangehörige zu gewähren.
OGH, 21.10.2025, 10 Ob 63/25z

