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Unterbrechung des Rechtsmittelverfahrens.

5. OGH – Zivilsachen10.01 B-VGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2026/7659Jus-Extra OGH-Z 2026, 5 Heft 451 v. 23.4.2026

§ 140 Abs 1 Z 1 lit d VerfGG, § 62a Abs 5 VerfGG, § 62a Abs 6 VerfGG

Wenn eine Partei aus Anlass eines rechtzeitigen und zulässigen Rechtsmittels eine Gesetzesbeschwerde erhebt und das Rechtsmittelgericht durch eine entsprechende Mitteilung des Verfassungsgerichtshof Kenntnis davon hat, hat dieses das Rechtsmittelverfahren – funktionell als Erstgericht – zu unterbrechen.

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