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Erlöschen des Anfechtungsanspruchs.

5. OGH – Zivilsachen23.01 IOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2026/7648Jus-Extra OGH-Z 2026, 3 Heft 450 v. 24.2.2026

§ 43 Abs 2 IO

§ 43 Abs 2 IO ist (nur) dahin zu verstehen, dass er das Recht der jeweiligen Masse, einen Anfechtungsanspruch angriffsweise geltend zu machen, ein Jahr nach der Insolvenzeröffnung „erlöschen“ lässt.

OGH, 07.10.2025, 17 Ob 12/25a

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