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Anwendung der Bestimmungen.

5. OGH – Zivilsachen23.01 IOMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2026/7649Jus-Extra OGH-Z 2026, 3 Heft 450 v. 24.2.2026

§ 150a IO

§ 150a IO ist nicht anwendbar, wenn feststeht, dass es – etwa wegen Versagung der Bestätigung – zu keinem Sanierungsplan kommt.

OGH, 23.10.2025, 2 Ob 83/25g

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